Branche · KRITIS & Energie

Stabilität für die
Lebensadern der Gesellschaft.

Energieversorger, Stadtwerke, Netzbetreiber und andere Betreiber kritischer Infrastrukturen tragen besondere Verantwortung. Mit NIS-2 und dem BSI-Gesetz steigen die Anforderungen weiter. Wir helfen, diese Pflichten in wirksame Gefahrenabwehr zu überführen.

Relevante Anforderungen

Gesetzliche Pflichten
NIS-2 · BSIG
Branchenstandards
B3S
Energienetze
IT-Sicherheitskatalog der BNetzA
Notfallvorsorge
Business Continuity Management

Typische Herausforderungen

Wo Versorgungssicherheit
auf Regulierung trifft.

Ausfälle haben in kritischen Infrastrukturen weitreichende Folgen. Deshalb verbinden wir regulatorische Nachweise mit Maßnahmen, die im Ernstfall tragen.

01Compliance · NIS-2 & BSIG

Pflichten verstehen.
Nachweise führen.

Vom Management der Lieferkettenrisiken bis zu branchenspezifischen Sicherheitsstandards: Wir übersetzen Gesetzestexte in eine priorisierte Maßnahmen-Roadmap und begleiten die Umsetzung bis zur Nachweisbarkeit gegenüber BSI und Aufsichtsbehörden.

Zur Standortbestimmung

02OT · Leit- und Fernwirktechnik

Steuerung schützen.
Zugänge kontrollieren.

Angriffe auf Netzleittechnik oder Fernwirkanlagen haben weitreichende Folgen. Wir härten Steuerungskomponenten, trennen sie konsequent vom Verwaltungsnetz und sichern externe Zugänge für Wartungsdienstleister ab.

Zu technischen Schutzmaßnahmen

03Resilienz · Incident Response & BCM

Im Ernstfall handlungsfähig.
Schnell wieder in Betrieb.

Wenn ein Angriff stattfindet, zählen Minuten. Wir etablieren Notfallprozesse und ein Business Continuity Management, damit Sie Schäden begrenzen und den Betrieb schnell wiederherstellen können.

Zu Erkennung & Reaktion

04Meldepflichten · Monitoring

Vorfälle erkennen.
Fristgerecht melden.

Mit NIS-2 verschärfen sich die Meldepflichten: Die erste Meldung muss binnen 24 Stunden erfolgen. Wir gestalten Monitoring- und Meldeprozesse so, dass Sie diese Fristen verlässlich einhalten können.

Meldepflichten nach NIS-2

24 Stunden.
72 Stunden.
Ein Monat.

Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind binnen 24 Stunden als Frühwarnung zu melden, binnen 72 Stunden folgt eine Meldung mit erster Bewertung, spätestens einen Monat danach der Abschlussbericht. Das gelingt nur mit vorbereiteten Abläufen.

Was dafür vorbereitet sein muss

Erkennung
Vorfälle zuverlässig bemerken und bewerten
Zuständigkeiten
Wer entscheidet, wer meldet?
Vorlagen
Meldungen vorbereitet und geübt

Häufige Fragen

KRITIS & Energie:
Was Sie wissen sollten.

Antworten auf Fragen, die uns in Ihrer Branche häufig gestellt werden.

Sind wir als Stadtwerk von NIS-2 betroffen?

Sehr wahrscheinlich. Energie- und Wasserversorgung gehören zu den Sektoren mit hoher Kritikalität. Ob und in welcher Kategorie Sie betroffen sind, hängt von Größe und Tätigkeit ab. Wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Was ist ein B3S?

Ein branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) beschreibt, wie Betreiber einer Branche die gesetzlichen Anforderungen an ihre IT-Sicherheit erfüllen können. Er wird von Branchenverbänden erarbeitet und vom BSI auf Eignung geprüft.

Unterstützen Sie auch bei Notfallübungen?

Ja. Wir bereiten Übungen vor, moderieren sie und werten sie aus – damit Abläufe und Zuständigkeiten im Ernstfall sitzen.

Ihr nächster Schritt

Fällt Ihr Unternehmen
unter NIS-2?

In einem ersten Gespräch schätzen wir gemeinsam Ihren Handlungsbedarf ein und zeigen, welche Schritte zuerst sinnvoll sind.

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